Seit dem 01. Januar 2009 sind Photovoltaikanlagen-Betreiber dazu verpflichtet, ihre Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Der Netzbetreiber ist andernfalls nicht zur Vergütung des Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet.
Bislang war die Meldung nur per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang möglich. Seit Kurzem müssen die Betreiber von Photovoltaikanlagen ihre Anlagen online über das neue PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur mitteilen.
Bei allen Verfahren sendet die Bundesnetzagentur, als Service an den jeweiligen Anlagenbetreiber, eine Registrierungsbestätigung mit den genannten Angaben. Dieses Bestätigungsschreiben kann nach der Online-Anmeldung sehr viel schneller an den jeweiligen Anlagenbetreiber versandt werden, da seine Angaben zuvor nicht mehr manuell erfasst werden müssen. Gerade in den Monaten, in denen die Bundesnetzagentur mehrere zehntausend Datenmeldungen per Brief, Fax oder E-Mail erhält, kann sich der Versand der Bestätigung durch die langwierige Eingabe aller Daten erheblich verzögern. Außerdem können die Anlagenbetreiber online verfolgen, in welchem Stand der Bearbeitung sich ihre Daten befinden, da im Portal entsprechende Informationen angezeigt werden.
Um das PV-Meldeportal nutzen zu können, ist zunächst über die Startseite des Portals eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Anlagenbetreiber muss seinen Namen, die Postanschrift, seine E-Mail-Adresse und ein von ihm gewähltes Passwort angeben um die Daten an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Im Anschluss erhält er per E-Mail einen Aktivierungslink. Nachdem dieser bestätigt worden ist, können die Angaben zur Photovoltaikanlage erfasst werden. Anlagenbetreiber, die über keinen Internetzugang verfügen, können bis auf Weiteres das Formular auf den herkömmlichen Wegen an die Bundesnetzagentur senden.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Inberiebnahmedatum verbindlich feststeht! Die Meldung sollte jedoch spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen.
Folgende Daten sind an die Bundesnetzagentur zu übermitteln:
Das PV-Meldeportal:
- ist so konzipiert, dass jeder Nutzer nur die von ihm betriebene(n) Anlage(n) melden kann.
- kann nicht von Dritten (Fachbetrieben, Dienstleistern etc.) genutzt werden, die PV-Anlagen im Auftrag für ihre Kunden melden wollen.
Als Anlagenbetreiber können Sie jedoch bei Bedarf die zu meldenden Daten vorab mit Ihrem Fachbetrieb klären, z. B. welche Nennleistung die neu installierten Module aufweisen.
PV-Anlagen, die zuvor über das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen" an die Bundesnetzagentur per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen werden. Eine Änderung der Angaben zur PV-Anlage oder zum Anlagenbetreiber ist über das PV-Meldeportal nicht möglich. Diese können unter Angabe der Registrierungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.
Für die ordungsgemäße Meldung an die Bundesnetzagentur Ihrer PV-Anlage sind Sie als Betreiber selbst verantwortlich.
Bei Unklarheiten oder Rückfragen, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.